Sie stellen bei sich eine Problematik fest, die auf eine Stimm-, Sprach-, Sprech- oder Schluckstörung hindeuten kann.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. Er berät Sie dahingehend, ob eine logopädische Behandlung hilfreich sein kann oder andere Ursachen vorliegen könnten.
Eine ärztliche Untersuchung bringt dann Klarheit über die Notwendigkeit einer Therapie. Bei Kindern wird in der Regel auch ein Hörtest durchgeführt, da Hörstörungen den Spracherwerb ebenso beeinträchtigen können.
Stellt Ihr Arzt einen begründeten Behandlungsbedarf fest, wird er Ihnen eine Verordnung oder ggf. ein Privatrezept ausstellen. Heilmittelverordnungen der gesetzlichen Kassen haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab dem Ausstellungsdatum.
Kontaktieren Sie uns zeitnah, damit wir einen möglichen Behandlungsbeginn abstimmen können.
Im Idealfall vereinbaren wir direkt einen Termin. Wir versuchen dabei stets, Ihre zeitlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass es nicht in jedem Fall mit dem Wunschtermin klappen kann.
Bringen Sie zum ersten Termin zwingend die ärztliche Verordnung mit. Wir können sonst mit der Behandlung leider nicht beginnen.