Logopädische Therapie kann in der Regel von folgenden Ärzten verordnet werden:
- Hausärzte / Allgemeinmediziner
- Kinder- und Jugendärzte
- Zahnärzte oder Kieferorthopäden
- Neurologen
- Phoniater oder Pädaudiologen
- Kinder- und Jugendpsychiater
- HNO-Ärzte
Logopädische Therapie kann in der Regel von folgenden Ärzten verordnet werden:
Ja! Sie müssen uns eine gültige Verordnung mitbringen, ansonsten können wir keine Behandlung durchführen.
Mit der Behandlung sollte umgehend, spätestens aber 28 Tage nach der Ausstellung begonnen werden. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Ja! Nach ärztlicher Verordnung führen wir auch Hausbesuche in unserem Einzugsgebiet durch.
Bei minderjährigen Patienten übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten i.d.R. vollständig. Bei volljährigen Patienten fallen 10,00 € Rezeptpauschale zuzüglich 10 % der Behandlungskosten an.
In Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) berechnen wir unsere Preise über einen Steigerungsfaktor auf die Sätze der gesetzlichen Kassen. Diese Vorgehensweise wird vom deutschen Bundesverband für Logopädie (dbl e.v.) empfohlen und ist auch für die Patienten nachvollziehbar und transparent. Eine detailierte Preisübersicht erhalten Sie in jedem Fall vor Behandlungsbeginn. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese gerne zu. Bitte prüfen Sie vorab selbst mit Ihrer Versicherung in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher PKV-Tarife können wir dazu leider keine Aussage treffen.
Es fallen die gleichen Kosten wie bei privat Versicherten an. Bitte beachten Sie, dass unsere Sätze die beihilferechtlichen Höchstsätze i.d.R. übersteigen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keinen ermäßigten Tarif für beihilfeberechtigte Personen anbieten können.
Die Therapie ist eine individuell auf Sie zugeschnittene Behandlung welche viel Vorbereitungszeit benötigt. Wir arbeiten nach dem sogenannten "Bestellprinzip". Das heißt, wenn wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren halten wir diesen ausschließlich für Sie frei. Wird der Termin garnicht oder zu kurzfristig abgesagt entstehen uns also Kosten, die wir Ihnen leider in Rechnung stellen müssen. Über die Höhe dieser Kosten werden Sie vor Behandlungsbeginn aufgeklärt. Bitte sagen Sie daher Therapietermine rechtzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher ab.
Während unserer Öffnungszeiten kontaktieren Sie uns am besten telefonisch.
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf unserer Mailbox.
Ansonsten nutzen Sie bitte unsere Mailadresse für Terminänderungen termine@sprachgewandt-logo.de oder unser Kontaktformular.
Die logopädische Therapie basiert auch auf den positiven Effekten regelmäßiger Übung. Werden die Termine zu oft nicht wahrgenommen, stört das den therapeutischen Prozess und führt dazu, dass die Therapieziele erst später oder gar nicht erreicht werden können. Vollkommen zu Recht besteht daher auch seitens der gesetzlichen Kassen die Vorgabe, dass die Verordnung nach einer unbegründeten Unterbrechung von über 2 Wochen ihre Gültigkeit verliert.